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Vertraulichkeits- und Datenschutzrichtlinie

Wenn Sie

Das Gesetz schützt die Beziehung zwischen der hilfesuchenden Person und dem Fachmann.


Informationen, die von der Hilfesuchenden bereitgestellt werden, werden vertraulich behandelt, es sei denn:

.

  • Die Hilfesuchende will sich selbst Schaden zufügen.

  • Die Hilfesuch beabsichtigt einen anderen zu schädigen (s).

Wenn Sie

In solchen Fällen bin ich verpflichtet, mich bei den zuständigen Behörden oder Personen zu melden.

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